Volle Transparenz:
So setzen wir deine Hilfe ein
Wir legen großen Wert auf Transparenz und zeigen euch genau, wofür eure Spenden verwendet werden. Ihr sollt jederzeit nachvollziehen können, wie eure Unterstützung den Tieren auf Ralphy’s Ranch hilft und unsere Projekte voranbringt.
Wichtiger Hinweis!
Wir sind ein junger Verein und befinden uns derzeit in der Aufbauphase. Aktuell bereiten wir alle notwendigen Strukturen vor, um unseren Lebenshof optimal zu betreiben und unsere tierischen Schützlinge bestmöglich zu versorgen.
Wir arbeiten intensiv daran, dir bald detaillierte und transparente Informationen zu unseren Bedarfen und Kosten bereitstellen zu können. Bis dahin bitten wir um dein Verständnis und deine Geduld. Deine Unterstützung in dieser wichtigen Phase ist für uns von unschätzbarem Wert.
Vielen Dank für dein Vertrauen und deine Hilfe!
(in der Fassung vom 27. Februar 2024)
Aufklärung
Die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für den Tier- und Umweltschutz, z.B. durch Erstellung und Veröffentlichung von Bild- oder Filmmaterial.
Förderung
Die Entwicklung und Verbreitung positiver Lernprozesse, insbesondere für Kinder, zur Darstellung und Bestärkung von umweltgerechtem Verhalten und schützendem Umgang mit Tieren.
Rettung
Die Aufnahme von bedürftigen, misshandelten, ausgebeuteten und vom Tode bedrohten Tieren.
Vermittlung
Die Weitervermittlung von Tieren zu neuen Bezugspersonen und Tierhaltern.
Haltung
Die vorübergehende oder dauerhafte, aber immer artgerechte Unterbringung geretteter Tiere.
Betreuung
Die Organisation (einschließlich Sicherstellung der Finanzierung) der medizinischen Versorgung für die geretteten Tiere.
Bildung
Die Veranstaltungen in Form von Vorträgen und Infoständen, Projekten in Kindergärten und Schulen und dergleichen, um die ökologische Kompetenz der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, zu stärken und das Verständnis für die natürliche Beziehung „Mensch- Tier“ zu fördern; mit dem Ziel, zu umweltbewusstem Leben und respektvollem Umgang mit Tieren aller Art zu animieren.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
Königstein, den 27. Februar 2024
Geänderte Fassung der Satzung vom 19. Dezember 2023 (Gründungstag) aufgrund Beschlussfassung in der 1. Mitgliederversammlung am 27. Februar 2024. Die Änderungen betreffen die Paragraphen 4, 10, 13 und 15 und sind in diesen Text eingearbeitet.
Der Vorstand